Sollten Sie, ein Angehöriger oder befreundete Person verhaftet werden oder von einer Durchsuchung betroffen sein, ist es von größter Bedeutung, sich sich früh wie möglich an einem Rechtsanwalt beraten und vertreten zu lassen. Sofern die Maßnahme außerhalb unseren üblichen Bürozeiten erfolgt, können Sie unter unsererm Strafverteidiger-Notruf kontaktierren.
Im Falle der Festnahme oder Durchsuchung sollten Sie folgendes beachten:
Erfolgt eine Verhaftung oder Durchsuchung in der Nacht, am Wochenende, oder außerhalb unserer Bürozeiten, erreichen Sie unsere Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen über unseren Strafverteidiger-Notruf, um Ihnen sofort rechtliche Unterstützung zu bieten.
Wichtige Hinweise:
Sollten wir Ihren Anruf einmal nicht persönlich entgegennehmen können , hinterlassen Sie auf der Mailbox Ihren Namen, aktuellen Aufenthaltsort, eine Rückrufnummer und den Grund Ihres Anrufes. Wir rufe dann schnellstmöglich zurück.
Der Notruf ist ausschließlich
für akute
Notfälle - aktuelle Festnahmen oder
Durchsuchungen - vorgesehen, die keinen Aufschub dulden.
In allen anderen Fällen beraten wir Sie gerne zu unseren üblichen Bürozeiten.
Nutzen Sie hierfür unsere üblichen Kontaktmöglichkeiten oder Sie schreiben uns eine Nachricht.
Die Inanspruchnahme des Strafverteidigernotdienstes ist kostenpflichtig. Die Höhe der Kosten richtet sich nach Art und Umfang des Einsatzes sowie den gesetzlichen Vergütungsregelungen oder nach Vereinbarung. Gerne informieren wir Sie vorab über die voraussichtlichen Kosten.