Kontaktieren Sie uns unter info@anwalt-dittmer-pettis.de oder telefonisch unter +495661 8088.
Fast täglich ergehen neue Urteile rund um arbeitsvertragliche Regelungen.
Wir überprüfen und erstellen Ihnen einen Arbeitsvertrag, welcher an Ihre Bedürfnisse angepasst ist und den aktuellen Voraussetzungen entspricht.
Dabei bringen wir Ihre Arbeitsvertäge nicht nur auf den aktullen Stand der Rechtssprechung, sondern berücksichtigen die Besonderheiten Ihrer Tätigkeit.
Ziel ist es dabei, dass bereits durch den Arbeitsverhtrag eine Vielzahl an Probelmen und unerwartete Kosten für Sie vermieden werden können.
Wo gehobelt wird, fallen Späne!
Es lassen sich nicht alle Unstimmigkeiten während des Arbeitsverhältnisses vermeiden.
Ob Abmahnung, Versetzung, Urlaubsansprüche, Fortbildung, Gehalt und vieles mehr.
Sollte es mal soweit sein, unterstützen wir Sie tatkräftig in diesem Bereich.
Kontaktieren Sie uns unter info@anwalt-dittmer-pettis.de oder telefonisch unter +495661 8088.
Bei der Begründung, Durhführung und Beendigung des Arbeitsverhältnis ist der Betriebsrat einzubehiehen.
Dabei kann das Mitbestimmungsrecht unterschiedliches Ausmaß annehmen, von lediglich Informationsrechte bis hin zu dem Recht völlig gleichberechtigt neben dem Arbeitgeber mitzuentscheiden.
Bei Fragen oder Unstimmigkeiten stehen wir an Ihrer Seite.
Manchmal ist es unvermeidbar und ein Arbeitsverhältnis soll beedent werden.
Sollte eine einvernehmliche Beendigung, z.B. in Form eines Aufhebungsvertrags, nicht zustande kommen, bleibt leidiglich der Auspruch der Kündigung.
Sobald die Kündigung zugeht, bleiben lediglich 3 Wochen um sich dagegen zu Verteidigung und die Kündigungsschutzklage bei dem zuständigen Arbeitsgericht zu erheben.
Durch unsere langjährige Erfahrung im Arbeitsrecht unterstützen wir Sie kompetent bei der Abwehr der Kündigung oder Durchsetzung dieser.
Wir beraten Sie auf einer Vielzahl von Rechtsgebieten, fragen Sie unverbindlich unter
info@anwalt-dittmer-pettis.de oder 05661 / 80 88 an.